Partner – Bedingungen und Konditionen

Mit dem Anhaken von „Akzeptiere unsere Bedingungen und Konditionen“ und dem Klick auf „Registrieren“ wird ein Vertriebspartnervertrag zwischen

Quality Water Germany GmbH, Leopoldstr. 2 – 8, 32051 Herford, Deutschland
vertreten durch Tobias Gehring

und Dir geschlossen.

 

§ 1 Status des Vertriebspartners

Der Vertriebspartner ist selbstständiger Vertriebspartner nach §§ 84 ff., § 87 11 Fall 1 HGB; er kann im Wesentlichen seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestalten. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertriebspartner ist für die Einhaltung der gewerbe- und steuerrechtlichen Bestimmungen sowie die der Sozialversicherung und alle damit verbundenen Zahlungen selbst verantwortlich. Der Vertriebspartner hat die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht Quality Water Germany GmbH unverzüglich nachzuweisen. Der Vertriebspartner wird Quality Water Germany GmbH unverzüglich eine bestätigte Gewerbeanmeldung vorlegen. Quality Water Germany GmbH wird die Mehrwertsteuer auf die Provision gutschreiben, sobald der Vertriebspartner die Option für die Mehrwertsteuer nachgewiesen hat.
Die Vertretung erstreckt sich zunächst auf die Produktgruppe (Wasserfiltration & Wasserveredelung) von Quality Water Germany GmbH die gegenwärtig zu ihrem Verkaufsprogramm gehören. Hinsichtlich der Einbeziehung von Quality Water Germany GmbH, die zukünftig zu ihrem Verkaufsprogramm gehören werden, bedarf es zu gegebener Zeit eines schriftlichen Nachtrages zu diesem Vertrag.

§ 2 Aufgaben und Pflichten des Vertriebspartners

Der Vertriebspartner übernimmt die Aufgabe, Produkte von Quality Water Germany GmbH zu verkaufen. Der Vertriebspartner bemüht sich laufend um entsprechende Geschäftsabschlüsse. Der Vertriebspartner wird das Interesse von Quality Water Germany GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen; er wird im Sinne der Firmenphilosophie (Verhaltensstandards) handeln. Der Vertriebspartner wirkt bei Bedarf in zumutbaren Umfang bei Werbe- und sonstigen vorbereitenden Maßnahmen von Quality Water Germany GmbH mit.

Der Vertriebspartner hat Quality Water Germany GmbH von jeder Geschäftsvermittlung und von jedem Geschäftsabschluss im regelmäßigem Turnus Nachricht zu geben und Quality Water Germany GmbH über bestehende Geschäftsanbahnungen durch Übersendung von Kopien der Korrespondenz bzw. durch Aktenvermerke laufend und umgehend zu unterrichten. Der VP hat darüber hinaus Quality Water Germany GmbH einmal im Monat jeweils zum Ende eines Monats über die Ergebnisse zu seiner Tätigkeit und über die aktuelle Marktlage zu berichten. Auf Anforderung von Quality Water Germany GmbH ist der VP in besonderen Fällen verpflichtet, besondere Auskünfte zu erteilen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn der Umsatz stagniert bzw. nicht genügend steigt oder z.B. ein neues Produkt zu vermarkten ist.
Der VP ist verpflichtet, die Bonität der Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten zu prüfen und die Bemühungen von Quality Water Germany GmbH zur Feststellung der Zahlfähigkeit des Kunden durch Informationen zu unterstützen. Zweifel an der Bonität eines vorhandenen oder möglichen Kunden sind Quality Water Germany GmbH unverzüglich anzuzeigen. Zur Einschaltung von Kreditauskunftsdiensten o.ä. ist er aber auf eigene Kosten nicht verpflichtet.
Der VP verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Quality Water Germany GmbH zu wahren und die Unterlagen, die sich auf diese und das Vertriebspartnerverhältnis beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritte nicht zugänglich sind oder zugänglich gemacht werden. Er hat über alle während der Vertragsdauer erworbenen Kenntnisse, über Geschäftsvorgänge und interne, insbesondere vertrauliche Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren.
Die Vertretung wird dem VP ausschließlich persönlich übertragen. Er ist nicht berechtigt, die Ausübung der Handelsvertretung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Quality Water Germany GmbH auf einen dritten zu übertragen oder die Ausübung durch einen Dritten stillschweigend zu dulden. Geht die Einzelfirma des VP´s in andere Hände über, so führt dies mangels ausdrücklicher Zustimmung des vertretenen Quality Water Germany GmbH nicht gleichzeitig auch zu einem Übergang des Vertriebspartnervertrages auf den neuen Firmeninhaber.
Entsprechendes gilt auch dann, wenn der VP als Vertragspartner dieses Vertriebspartnervertrages seine Einzelfirma in eine Gesellschaft umwandelt. Ohne ausdrücklich schriftliche Zustimmung von Quality Water Germany GmbH geht das Vertragsverhältnis in solchen Fällen nicht automatisch auf die neue Gesellschaft über.
Der VP ist nur in Abstimmung mit Quality Water GmbH berechtigt, mit Untervertretern oder angestellten Reisenden Verträge abzuschließen, deren er sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten als Erfüllungsgehilfen bedienen will. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Genehmigung durch Quality Water Germany GmbH.

§ 3 Vollmacht

Die Vollmacht des VPs bezieht sich darauf, im Namen und auf Rechnung von Quality Water Germany GmbH Verträge (Kaufverträge/finanzierte Geschäfte) über Produkte in dem vereinbarten Segment abzuschließen. Der VP ist nach Vertragsabschluss weder zu formeller noch zu inhaltlicher Änderung vermittelter Verträge befugt, auch nicht im Einvernehmen mit dem gewonnenen Vertragspartner.
Quality Water Germany GmbH stellt über ihre Dienstleistungspartner dem VP das für den Verkauf benötigte Mustermaterial auf Leihbasis gegen Zahlung einer Kaution zur Verfügung. Das Mustermaterial bleibt unveräußerliches Eigentum von Quality Water Germany GmbH und wird durch den VP nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zurückgegeben.
Der VP wird im Namen von Quality Water Germany GmbH dem Dritten die Leistungen von Quality Water Germany GmbH und die Gegenleistungen genau und vollständig darlegen. Dritter ist die vom VP angesprochene bzw. zu einem Geschäftsabschluss veranlasste Person. Der VP wird dem Dritten bei dem Beratungsgespräch die erforderlichen Informationen ordnungsgemäß übergeben und besonders über das Widerrufsrecht belehren. Er wird dem Dritten die für ihn bestimmten Unterlagen, insbesondere vorgesehenen Durchschriften, persönlich aushändigen. Der VP wird die von Quality Water Germany GmbH vorgegebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie Preise einhalten. Er wird gegenüber Dritten die Firma Quality Water Germany GmbH bzw. deren Produkte nicht herabsetzen und die Regeln des lauten Wettbewerbs beachten. Insbesondere wird der VP bei telefonischen Kontakten mit Dritten, die ausdrücklich seitens Quality Water Germany GmbH nur im Falle eines im Vorfeld vorhandenen schriftlichen Opt-In durchgeführt werden dürfen, stets seine Identität mit Telefonnummer zu erkennen geben. Soweit der VP dabei Hilfspersonen einsetzt, wird er diese auf die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen schriftlich verpflichten. Den entsprechenden Nachweis hierüber hat er gegenüber Quality Water Germany GmbH zu führen.

§ 4 Adressnutzung

Für den Verkäufer der für Quality Water Germany GmbH zur Verfügung gestellten Produkte an Kunden ist der VP alleine verantwortlich.
Der VP hat die Möglichkeit Empfehlungsadressen zu generieren, sofern diese nachweislich keine Kunden von befreundeten Unternehmen sind und auch nicht dem Wettbewerbsverbot unterliegen. Die Benutzung solcher Adressen ist dem VP durch Quality Water Germany GmbH ausdrücklich Untersagt.
Der VP berechtigt, marktübliche Adressen von Dritten (öffentliche Adressverkäufer) auf seine Rechnung anzukaufen, sofern ein belegter Kaufnachweis vorliegt und die Bonität (z.B. durch die Schufa) zeitnah geprüft wurde.
Werden den Adressen bzw. Kunden des VPs Produkte von Quality Water Germany GmbH angeboten, ist es dem VP untersagt parallel diesen Kunden Produkte anderer Unternehmen neben den Produkten von Quality Water Germany GmbH zum Kauf anzubieten. Jegliche schwerwiegende Vertragsverletzung (insbesondere bei Verstößen, welche unter die Ziffer 4 dieser Vorschrift fallen) werden mit einer Konventionalstrafe in Höhe von EUR 5.000 je Einzelfall geahndet. Zudem hat Quality Water Germany GmbH dann das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem VP unverzüglich und fristlos zu beenden.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der VP die ihm überlassenen und im Rahmen des Verkaufs erhobenen Daten Quality Water Germany GmbH herausgeben und entsprechende Dateien löschen. Dies gilt nicht für nach gesetzlichen Vorschriften aufzubewahrende Dokumente oder zum Verbleib bei dem VP bestimmten Unterlagen wie insbesondere Vertragskopien. Weitergehend gesetzliche Verpflichtungen und Ansprüche bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.
Daten aus vermittelten Verträgen sind als Geschäftsgeheimnisse auch nach Vertragsbeendigung im Rahmen des § 90 HGB geschützt. Der VP ist verpflichtet, dies entsprechend zu beachten

§ 5 Pflichten von Quality Water Germany GmbH

Quality Water Germany GmbH hat den VP bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu unterstützen und ihm die erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Insbesondere verpflichtet sich Quality Water Germany GmbH, den VP Angebote zur Verbesserung des Geschäftserfolgs zu unterbreiten. Dazu gehören speziell in größeren Intervallen vorgesehene Trainingsangebote, die über die direkten Führungskräfte zu gewährleisten sind. Deren Wahrnehmung steht im sachgerechtem Ermessen des VPs. Quality Water Germany GmbH hat den VP über neue Produkte oder Ergänzungen sowie Preise und Lieferbedingungen, etwaige Betriebsstillegungen und Betriebsveräußerungen, aktuell und rechtzeitig zu informieren. Entsprechendes gilt für neue oder auslaufende Produkte.
Quality Water Germany GmbH hat den VP die Ablehnung eines Geschäfts, sowie Nichtausführung bereits abgeschlossener Verträge mitzuteilen. Quality Water Germany GmbH hat das Recht im Rahmen ihrer unternehmerischen Entschließungsfreiheit zu entscheiden, ob sie ein Vermitteltes Geschäft abzuschließen oder nicht.
Bei der Ausübung ihres Weisungsrechts hat Quality Water Germany GmbH der selbstständigen Stellung des VPs Rechnung zu tragen. Zu den erforderlichen Informationen und Auskünften gehört alles, was für die Tätigkeit und die Vergütungsansprüche des VPs von wesentlicher Bedeutung ist. (z.B. Änderungen der Produkte, der Preise bzw. der Geschäftsbedingungen, besondere Werbemaßnahmen
4. Quality Water Germany GmbH ist verpflichtet, dem VP die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen… etc.) zur Verfügung zu stellen, jeweils zu ergänzen und auf dem neusten Stand zu halten. Diese Unterlagen bleiben Eigentum von Quality Water Germany GmbH, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht sind.

§ 6 Information

Der VP wird Quality Water Germany GmbH gem. § 86 HGB alle erforderlichen Nachrichten, insbesondere auch Erkenntnisse, etwa warum der angesprochene Dritte das Angebot auf Abschluss eines Vertrages nicht angenommen hat, wöchentlich zur Verfügung zu stellen. Der VP verpflichtet sich gegenüber Quality Water Germany GmbH bei erfolgreichem Vertragsabschluss, dass sämtliche Vertragsunterlagen im Original spätestens vier Werktage nach Vertragsabschluss physisch bei Quality Water Germany GmbH (Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford) vorliegen. Erfolgt ein späterer Eingang der Dokumente, kann Quality Water Germany GmbH die Abrechnung des Auftrages im laufenden Abrechnungsmonat nicht garantieren.

§ 7 Provision

Der VP hat Anspruch auf Provision für alle Vertragsabschlüsse, die er während der Vertragsdauer abgeschlossen und bei Quality Water Germany GmbH im Original eingereicht hat. Vorausgesetzt ist, dass dabei die von Quality Water Germany GmbH festgesetzten Liefer- und Zahlungsbedingungen und Preise eingehalten wurden. §§ 87 Abs. I 2. Alternative, Abs. 2 HGB finden keine Anwendung; der VP ist weder für ein bestimmtes Gebiet noch für einen bestimmten Kundenkreis mit entsprechendem Schutz beauftragt. Alle Provisionen sind einmalige Abschlussvergütungen: jegliche Ansprüche für spätere nicht vom VP getätigte Vertragsabschlüsse mit den vom VP geworbenen Dritten sind ausgeschlossen.
Käufe des VPs zum Zwecke des persönlichen Verbrauchs sind ausgeschlossen.
Mit der Provision sind sämtliche Aufwendungen des VPs dessen Kosten aus vorbereitenden Werbemaßnahmen im üblichen Rahmen und eine eventuelle Adressqualifizierung oder Opt-In vollständig abgeholten. Weitere finanzielle Ansprüche des VP bestehen nicht.
Die Auszahlung der Provision erfolgt gemäß Ziffer 10. Die Provision wird stets als Vorauszahlung vorbehaltlich der Vertragserfüllung durch den Dritten gutgeschrieben; im Übrigen gilt § 87 a Abs. 1HGB. Voraussetzung für die zeitnahe Vergütung ist, dass die Verträge rechtzeitig (innerhalb von 4 Werktagen nach Vertragsabschluss) bei Quality Water Germany GmbH eingegangen sind. Ist ein Geschäftsabschluss auf die Mitwirkung mehrerer VP zurückzuführen, entsteht für diesen Geschäftsabschluss nur einmal die vertraglich vereinbarte Provision. Wird mit Einreichung des Vertrages die Mitwirkung eines weiteren VPs schriftlich durch alle beteiligten VP auf dem Kaufvertrag eindeutig nachgewiesen, so wird Quality Water Germany GmbH die einmal entstandene Provision zu gleichen Anteilen auf die beteiligten VP verteilen.
Die Provision ist vom Bestand (Wirksamkeit und Durchführbarkeit) des Vertrages sowie dessen Erfüllung abhängig. Steht fest, dass der Dritte nicht leistet, so entfällt der Anspruch auf Provision; bei teilweiser Leistung des Dritten wird die Provision dem VP entsprechend anteilig ausgezahlt. Der Anspruch auf Provision entfällt auch, wenn und soweit die Nichtausführung des abgeschlossenen Vertrages auf Umständen beruht, die von Quality Water Germany GmbH nicht zu vertreten sind.
Bei ganzer oder anteiliger Vertragsstornierung ist der VP verpflichtet, die daraus ausgelöste Rückbelastung der Vergütung auf seinem Provisionskonto entsprechend auszugleichen. Quality Water Germany GmbH steht ein Rückzahlungsanspruch zu. Dabei werden Provisionsbelastungen während der Dauer des Vertragsverhältnisses insgesamt mit der Vergütung auf dem laufenden Konto verrechnet.
Ein innerhalb der Widerrufsfrist von einem Besteller widerrufener Vertrag hat für den VP zur Folge, dass diesem kein Anspruch auf Provision zusteht. Ein Anspruch des VP auf Provision scheidet auch dann aus, wenn der Kunde fristgerecht das ihm zustehende gesetzliche Rückgaberecht in Anspruch nimmt. Sofern der Besteller nachträglich durch die Vermittlung eines anderen VPs ein Produkt kauft, hat allein der andere VP aus dem nachträglichen Geschäftsabschluss Anspruch auf die Vergütung. Ein Anspruch auf Provision entfällt auch bei den vom VP vermittelten Aufträge, die aus wirtschaftlichen Gründen des Kunden nicht zum Tragen kommen.
Die Provisionssätze beziehen sich auf die Produktgruppen von Quality Water Germany GmbH. Die Höhe der Provision ergibt sich aus § 8 des Vertrages und der anliegenden Anlage, die wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Für neue Produkte und Produktgruppen behält sich Quality Water Germany GmbH veränderte Provisionssätze vor, die dem VP dem Vertriebsstart des jeweiligen Produktes mitgeteilt werden.
Zur Fälligkeit der Provision: Berechnungsgrundlage für die Provision ist immer der gesamte Kalendermonat (erster bis einschl. letzter Tag). Die Provisionszahlung erfolgt grundsätzlich 1. Werktag des übernächsten Kalendermonats. Voraussetzung für die Provisionszahlung ist, dass der Kaufpreis aus dem vom VP vermittelten Kaufvertrag in voller Höhe bei Quality Water Germany GmbH eingegangen ist. Sollte der vorgenannte Kaufpreis erst nach dem 1. Werktag bei Quality Water Germany GmbH eingegangen sein, wird die Provisionszahlung erst zum 15. Des Monats des übernächsten Kalendermonats fällig bzw. zum ersten des hierauf folgenden Werktages. Sollte der vorgenannte Kaufpreis erst nach dem 15. Des Monats bei Quality Water Germany GmbH eingegangen sein, so erfolgt die Provisionszahlung erst zum 1. Des nach dem in Ziff. 9 Satz 3 genannten Folgemonats.
Grundsätzlich hat die Abrechnung der Provision monatlich zu erfolgen. Der Abrechnungszeit-raum darf von Quality Water Germany GmbH auf maximal drei Monate ausgeweitet werden.

§ 8 Höhe der Provision

Dem VP steht für alle in § 4 und gemäß Anlage genannten Geschäfte eine Provision zu. In dieser Summe ist die gesetzliche MwSt. bereits beinhaltet. d.h. zu der nach § 8 Ziff. 2 ermittelte Provision wird die gesetzliche MwSt. nicht hinzugerechnet.
Grundlage der Provisionsberechnung ist der volle Kaufpreis inkl. MwSt. nach der jeweils gültigen Preisliste, den der VP als Verhandlungsziel anzusetzen hat. Der VP darf selber weder Rabatte noch Boni ohne Abstimmung mit Quality Water Germany GmbH dem Kunden gewähren. Dennoch Kunden gewährte Nachlässe bzw. Rabatte führen zu einer sofortigen Provisionsminderung, nicht aber zu einer Herabsetzung des Provisionssatzes, und zwar auch dann nicht, wenn diese Nachlässe bzw. Rabatte einem Kunden ohne vorherige Abstimmung mit dem VP eingeräumt werden. Barzahlungsnachlässe sind ebenso nicht in Abzug zu bringen.
Nebenkosten (z.B. für Fracht, Porto, Zoll, Steuern usw.) führen nur dann zu einer Minderung der Provision, wenn sie dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist Kostenfrei.
Die in den vorstehenden Absätzen genannten Provisionssätzen und Berechnungsgrundlagen für die Provisionsberechnung können nur im Wege vertraglicher Vereinbarungen geändert werden.

§ 9 Wegfall des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die von Quality Water Germany GmbH nicht zu vertreten sind.
Der Provisionsanspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet; er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der VP an Quality Water Germany GmbH zurückzuzahlen.
Eine Verpflichtung von Quality Water Germany GmbH zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung ihres Erfüllungsanspruches gegenüber dem Kunden besteht nur, wenn diese Maßnahme Aussicht auf Erfolg bietet. In anderen Fällen ist Quality Water Germany GmbH zur gerichtlichen Geltendmachung und zur Vollstreckung Ihres Erfüllungsanspruches nur verpflichtet, wenn der VP dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt.

§ 10 Provisionsabrechnung

Quality Water Germany GmbH hat über die dem VP zustehende Provision jeweils am Ende eines jeden Monats abzurechnen. In der Provisionsabrechnung sind diejenigen Provisionsansprüche (Nettoprovision) zu erfassen, die bis zum Ende des Vormonats in Folge der Ausführung des Geschäfts durch Quality Water Germany GmbH / der Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden als unbedingte Ansprüche entstanden sind. Nach 14 Tagen einer Provisionsabrechnung erfolgt zudem eine diese ergänzende Provisionsabrechnung, bei der ggf. in Folge der Ausführung des Geschäfts durch Quality Water Germany GmbH / der Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden weitere unbedingte Ansprüche aus dem dann Vormonat zu berücksichtigen sind.
Bei der Provisionsabrechnung sind erbrachte Vorschusszahlungen sofort zu berücksichtigen; in der Provisionsabrechnung ist die auf die Provision entfallene MwSt. gesondert auszuweisen.
Der Provisionsanspruch wird gemäß § 7 Ziffer 10, 11 zur Auszahlung fällig.

§ 11 Kosten des VPs

Der VP hat keinen Anspruch auf Erstattung der Porto-, Fernsprech-, Telefax-, und sonstiger Telekommunikationskosten, die im Verkehr mit dem vertretenden Quality Water Germany GmbH und durch die Weiterleitung von Post etc. an die Kunden von Quality Water Germany GmbH entstehen. Im Übrigen sind mit der Provisionszahlung an den VP alle Ansprüche (z.B. Fahrkosten / Reisekosten etc.) mit abgegolten. Weitere finanzielle Ansprüche oder Forderungen des VP gegen Quality Water Germany GmbH bestehen nicht.

§ 12 Wettbewerb

Der VP ist in der Wahl und Ausführung seiner Tätigkeit frei, soweit er dadurch die gesetzlich vorgeschriebene Interessenwahrnehmungspflicht (§ 86 Abs. 1 HGB) nicht verletzt. Er wird deshalb vorab Quality Water Germany GmbH über eine anderweitige geschäftliche Tätigkeit vorsorglich unverzüglich schriftlich Informieren. Der VP wird während des bestehenden Vertrages jedwede Vertriebstätigkeit für Konkurrenzunternehmen mit gleichen oder gleichartigen Produkten selbst oder durch Mittelspersonen unterlassen, noch diese Firma in anderer Weise fördern.

§ 13 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

Der VP darf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere Kundendaten, die ihm anvertraut oder als solche durch seine Tätigkeit für Quality Water Germany GmbH bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verwenden oder anderen mitteilen oder sonst wie nutzen. Bei nachweislicher Zuwiderhandlung greift ebenfalls die in § 4 aufgeführte Konventionalstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten; fünftausend) je Einzelfall. Darüber hinaus ist der VP zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 14 Datenschutz

Quality Water Germany GmbH ist berechtigt, über den VP Auskünfte einzuholen oder von VP anzufordern.
Bei Leistungswettbewerben kann Quality Water Germany GmbH die Umsatzdaten des VPs innerhalb der Firma veröffentlichen.
Der VP wird geschützte, personenbezogene Daten weder unbefugt zu einem Anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeiten, noch bekannt geben, noch zugänglich machen, noch sonst wie nutzen, und zwar auch nicht nach einer etwaigen Vertragsbeendigung mit Quality Water Germany GmbH. Dasselbe gilt für Daten aus sog. Opt-In Geschäften. Dasselbe gilt für etwaige Erfüllungshilfen, Unterbevollmächtigung des VP.
Bei schuldhaften Missbrauch der Datenverwendung durch den VP oder einer ihm zuzuordnenden Person (z.B. Unterbevollmächtigter, Erfüllungshilfe) ist der VP gegenüber Quality Water Germany GmbH zum Ersatz des entsprechenden Schadens verpflichtet. Diesbezüglich gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Vertragsdauer, Kündigung

Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Klick auf „Registrieren“ und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Vertragsjahr mit einer solchen von zwei Monaten, im dritten bis fünften Jahr, mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Das beidseitige Recht zur Kündigung aus wichtigen Grund bleibt unberührt. Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses hat der VP Unterlagen und sonstiges Material, das Quality Water Germany GmbH ihm zu Beginn oder während des Vertragsverhältnisses überlassen hat, soweit es nicht bestimmungsgemäß verbraucht ist, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung und Durchführung des Betriebs erforderlichen Unterlagen, wie z.B. Kundenschriftwechsel etc., an Quality Water Germany GmbH zurückzugeben. Dasselbe gilt für sämtliche dem VP überlassenen Gegenstände, die im Eigentum von Quality Water Germany GmbH stehen.

§ 16 Sonstige Bestimmungen

Der VP kann seine Ansprüche weder verpfänden noch abtreten.
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich zudem nach der Vergütungsregelung. Dieses stellt einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages dar. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Auf diese kann sich keine der Vertragsparteien berufen.
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche aus diesem Vertrag beträgt 12 Monate. Der Fristablauf beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches bzw. mit der Kenntniserlangung von der Anspruchsentstehung.
Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Quality Water Germany GmbH.
Nebenreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Vertragsergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
Sollte durch diesen Vertragstext ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfasst sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der § 84 ff. HGB bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.
Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die richtige Vorschrift ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.
Dieser Vertrag hat 3 Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.
Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragsteil hat eine von anderen Vertragspartnern unterzeichnete Ausfertigung erhalten.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die allgemeinen Bestimmungen der §§ 84 ff. HGB

Die Anlagen 1 – 4 gehören zu diesem Vertriebspartnervertrag und werden jeweils ebenfalls bestätigt.

 

Anlage 1
Verhaltensstandards zur Erreichung höchster Kundenzufriedenheit

Die Vertriebspartner unterlassen bei Kontaktaufnahme mit dem Verbraucher alles, was Missverständnisse über den Zweck des Kontaktes herbeiführen könnte.
Die Vertriebspartner werden ein gepflegtes Erscheinungsbild an den Tag legen, Businesskleidung sollte Standard sein.
Die Vertriebspartner werden sich im persönlichen Kontakt mit dem Verbraucher und vor einem Verkaufsgespräch unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Ihrem Namen und dem von Quality Water Germany GmbH vorstellen.
Die Vertriebspartner werden den Verbraucher in geeigneter Weise so umfassend und wahrheitsgemäß informieren, so dass er noch während laufender Widerrufs- bzw. Rückgabefristen die Möglichkeit hat, seine Kauf- bzw. sonstige vertragliche Entscheidung in Ruhe zu überdenken.
Wenn Vertriebspartner Kunden oder Interessenten anrufen, (nur bei vorliegenden Opt-In), dann niemals mit unterdrückter Telefonnummer.
Alle Tatsachenbehauptungen müssen der Wahrheit entsprechen. Dem Kunden wird weder eine Wertsteigerung in Aussicht gestellt noch eine verlängerte Widerrufsfrist zugesagt.
Vertriebspartner verhalten sich nicht aufdringlich. Insbesondere haben Besuche und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden.
Die Vertriebspartner werden auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht nehmen und keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtigkeit ausnutzen, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.
Bei Kontakten zu sog. sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden Sie Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen.
Die Vertriebspartner gehen mit älteren Kunden besonders verantwortungsvoll um, d.h. weder psychische noch physische Einschränkungen sprechen offensichtlich gegen einen Vertrag bzw. gegen die Nutzung des angebotenen Produkts.
Finanzierte Verträge werden nur Kunden angeboten, die bei Ende der Laufzeit nicht älter als 80 Jahre sind, in allen anderen Fällen kommt nur eine Sofortüberweisung oder Barzahlung zur Anwendung.
Die Vertriebspartner respektieren die finanzielle Leistungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit und nehmen Abstand vom Verkauf, wenn die finanzielle Basis nicht gegeben ist.

 

Anlage 2
Regeln zur Abwicklung der Kaufverträge

Die Vertriebspartner verwenden ausschließlich die vom System vorgegebenen und auszudruckenden Vertragsformulare. Vertriebspartnern steht es nicht zu, eigene Vertragsformulare zu gestalten oder die vorgegebenen Formulare dem Kunden abzuändern. Das Unternehmen behält sich in einem solchen Fall Sanktionen vor.
Der Kunde und Unterschriftsleistende müssen identisch sein, der Vertrag vom Vertriebspartner und Kunde mit aktuellen Tagesdatum unterschrieben sein.
Dem Kunden wird für seine Unterlagen ein Exemplar der Bestellurkunde (mit Unterschrift des VP und aktuellen Tagesdatum) ausgehändigt, der Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, dass die Verträge rechtlich einwandfrei sind.
Aus rechtlichen Gründen muss der Kaufvertrag zeitnah an das Unternehmen geschickt werden. Nur dann kann eine fristgerechte Abrechnung im entsprechenden Schreibmonat sichergestellt werden. Fotokopien oder Telefaxe können nicht bearbeitet werden.
Ein Verkauf an minderjährige Vertragspartner ist nicht erlaubt.
Bei Barzahlern wird der Vertrag nur wirksam, sofern der Rechnungsbetrag innerhalb von maximal 7,30 und 60 Tagen nach Bestellung per Vorkasse auf das Konto bei Quality Water Germany GmbH eingeht.
Bei finanzierten Aufträgen müssen die Vertragspartner und Kontoinhaber identisch sein.
Nach jedem Verkaufsabschluss werden die Kaufverträge im Original zusammen mit allen dazu gehörigen Unterlagen unmittelbar an Quality Water Germany GmbH geschickt.
Haben mehrere Vertriebspartner an einem Vertragsabschluss mitgewirkt und auch alle Vertriebspartner unterschrieben, so löst dies eine Provisionsteilung zu jeweils gleichen Anteilen aus.
Sollte ein Kaufvertrag Formfehler aufweisen, schickt Quality Water Germany GmbH diesen zwecks Korrektur zurück an den Vertriebspartner. Er muss sodann ein neuer Kaufvertrag gefertigt werden, der von den beteiligten Personen mit dem neuen, aktuellen Tagesdatum unterschrieben wird. Erst nach Korrektur und Vorlage bei Quality Water Germany GmbH kann die Provision angewiesen werden. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich der vollständige Zahlungseingang des Kunden.

 

Anlage 3
HINWEISE ZUR SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT FÜR DEN VERTRIEBSPARTNER

Quality Water Germany GmbH, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford,
vertreten durch Tobias Gehring ebenda, – nachstehend Quality Water Germany GmbH
für Dich – achstehend VP genannt-

Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig für einen Unternehmer tätig ist und in fremden Namen und für fremde Rechnung Geschäfte vermittelt oder abschließt, § 84 Abs. 1 HGB.
Der Handelsvertreter kann unter bestimmten Voraussetzungen trotz Selbstständigkeit verpflichtet sein, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten (kein Arbeitgeberanteil). Das ist dann der Fall, wenn
Der Handelsvertreter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit regelmäßig keinen weiteren versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450€ im Monat übersteigt, und
Der Handelsvertreter auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Unternehmer tätig ist. Eine dauernde Tätigkeit für nur einen Arbeitgeber wird von den Rentenversicherungsträgern dann angenommen, wenn fünf Sechstel oder mehr der Gesamteinkünfte des Handelsvertreters von einem Auftraggeber stammen.
Sofern diese Voraussetzungen (a. und b.) erfüllt sind, wird der Selbstständige als sogenannter „arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger“ eingestuft mit der Folge der Verpflichtung, Beiträge an die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zu entrichten.
Handelsvertreter, die nicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständige eingestuft sind, sind in keinem Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungspflichtig, können sich jedoch in allen Bereichen (auch in der gesetzlichen Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft und der Arbeitslosenversicherung) freiwillig versichern.
Hiermit bestätige ich, dass ich die Punkte 1. Bis 3 inhaltlich verstanden habe. Ich versichere, selbstständiger Handelsvertreter zu sein und belege dieses durch Nachweise eines gültigen Gewerbescheins (in Kopie an Quality Water Germany GmbH). Bei Nicht-Vorhandensein dieses
Nachweise werde ich vor Aufnahme diesen durch Erlangung eines Gewerbescheins erbringen. Sofern ich weder die Voraussetzungen 2. a) noch 2. b) erfülle, trage ich die volle Beitragslast zur gesetzlichen Rentenversicherung selbst – der Auftraggeber (Quality Water Germany GmbH) wird nicht mit diesen Beiträgen belastet

Anlage 4
Vertriebsstufen

Die Verdienstmöglichkeiten von Quality Water Germany GmbH bieten dir die Flexibilität deine Work-Life Balance selbst bestimmen zu können. Entscheide selbst wie viel Zeit du mit der Passion verbinden möchtest, Menschen zu gesunden und leckeren Wasser zu führen.
Wir unterstützen dich dabei !

Stufe Bezeichnung Verdienst Qualifikation
1 Wassertankstelle 50 € Eigene Anlage & Interessenten empfangen
2 Empfehlungsgeber 5 % Eigene Anlage
3 Junior Berater 10 % Vermittlung von 3 Anlagen
4 Berater 15 % Vermittlung von 10 Anlagen
5 Teamleiter 20 % + Differenzbetrag von Teammitgliedern Vermittlung von 25 Anlagen
6 Bezirksleiter 25 % + Differenzbetrag von Teammitgliedern Vermittlung von 50 Anlagen
7 Regionalleiter 30 % + Differenzbetrag von Teammitgliedern Vermittlung von 100 Anlagen

Um deine Tätigkeit als Trinkwasserberater bestmöglich zu fördern, stehen Dir folgende Marketing-Platformen kostenlos zur Verfügung:

  1. Facebook
  2. Instagram
  3. Homepage (Einkauf über Deinen Affiliate-CODE!)
  4. Deine Upline
  5. Interne Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  6. PR & Marketingabteilung
  7. Empfehlungsmarketing
  8. Geschenkoptionen ( Einkaufspreis )
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